Herzlich willkommen!
Steuerberatung, die bis in die Systemlogik reicht.
Steuerlich relevante Informationen entstehen heute in sehr unterschiedlichen Systemen. Sie werden in ERP- und Warenwirtschaftssystemen erfasst, in der Faktura oder in Lohnsystemen verarbeitet, über Schnittstellen weitergegeben und zunehmend auch durch Automatisierungen, KI-Anwendungen oder Eigenentwicklungen ausgewertet und eingeordnet.
Digitalisierung und Automatisierung reichen längst über die Verarbeitung von Belegen und die Erzeugung von Buchungssätzen hinaus. Sie erfassen zunehmend auch die Verwaltung des Anlagevermögens, vor- und nachgelagerte Prozesse der Lohnabrechnung sowie einzelne Arbeitsschritte bei der Vorbereitung und Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen. Während viele dieser Bereiche bereits seit Jahren softwaregestützt arbeiten, steht ihre durchgängige, systemübergreifende und teilweise KI-gestützte Automatisierung derzeit noch am Anfang.
Wir haben uns bewusst auf diese Zusammenhänge spezialisiert. Unsere steuerliche System- und Prozessberatung setzt bei digitalen Systemen an, die steuerlich relevante Informationen verarbeiten oder Entscheidungen mit Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung eines Sachverhalts vorbereiten.
Wir begleiten Unternehmen, wenn steuerliche Anforderungen in digitalen Systemen und Prozessen berücksichtigt werden müssen. Dabei betrachten wir nicht nur das spätere Ergebnis, sondern auch die Daten, fachlichen Regeln, Schnittstellen und Abläufe, aus denen dieses Ergebnis hervorgeht.
Projektbezogen unterstützen wir außerdem Steuerkanzleien sowie Systemanbieter und Entwickler, wenn steuerliche Fragestellungen in fachlichen Systemlogiken, Datenflüssen oder automatisierten Abläufen zu beurteilen sind.
Vision und Anspruch
Digitalisierung verändert nicht nur, wie steuerliche Aufgaben erledigt werden. Sie verändert auch, an welcher Stelle Informationen entstehen und fachliche Entscheidungen vorbereitet werden.
Unser Anspruch ist daher, diese Zusammenhänge frühzeitig zu erkennen und die steuerfachliche Perspektive bereits bei der Entwicklung oder Änderung von Systemen und Prozessen einzubeziehen.
Unsere Vision
Steuerliche Beratung sollte nicht erst ansetzen, wenn ein System bereits eingeführt ist und seine Ergebnisse für die Finanzbuchhaltung, die Lohnabrechnung, den Jahresabschluss oder die Erstellung von Steuererklärungen genutzt werden.
Ein Steuerkennzeichen im ERP-System, eine Zuordnung innerhalb eines digitalen Lohnprozesses, ein Mapping an einer Schnittstelle, eine Klassifikation durch eine KI-Anwendung oder eine fachliche Regel in einer Eigenentwicklung können beeinflussen, wie ein Sachverhalt später steuerlich behandelt wird.
Deshalb betrachten wir Steuerrecht, Daten, Prozesse und Systeme im Zusammenhang. Unser Ziel ist, steuerliche Anforderungen frühzeitig einzubeziehen, Risiken möglichst an ihrer Quelle zu erkennen und spätere Korrekturen an bereits etablierten Systemen und Abläufen zu vermeiden.
Unser Anspruch
Technologie ist für uns kein Selbstzweck. Ein digitaler oder automatisierter Prozess ist nur dann tragfähig, wenn er die fachlichen Anforderungen des Unternehmens zuverlässig abbildet und auch später noch nachvollzogen werden kann.
Für unsere Arbeit bedeutet das:
- Wir bringen steuerliche Anforderungen möglichst früh ein, bevor Prozesse und fachliche Systemlogiken bereits feststehen.
- Wir analysieren die Stellen im System, an denen steuerlich relevante Informationen entstehen, verändert oder weitergegeben werden.
- Wir begleiten Veränderungen wie Systemwechsel, neue Schnittstellen, Automatisierungen, KI-Anwendungen oder Eigenentwicklungen aus steuerfachlicher Sicht.
- Wir schaffen Nachvollziehbarkeit, damit fachliche Entscheidungen, Datenwege und Kontrollen auch später noch verstanden und geprüft werden können.
Unsere System- und Prozessberatung konzentriert sich auf die steuerfachliche Perspektive. Wir beurteilen, welche steuerlichen Anforderungen in einem System oder Prozess zu berücksichtigen sind und ob sie fachlich richtig abgebildet werden. Die technische Entwicklung kann darauf aufbauen, bleibt jedoch ein eigener Aufgabenbereich.
Unsere Zusammenarbeit
Die Ausgangspunkte unserer Auftraggeber sind unterschiedlich, die zentrale Frage ist jedoch meist dieselbe:
Wie müssen digitale Systeme und Prozesse gestaltet sein, damit steuerliche Anforderungen fachlich richtig und nachvollziehbar abgebildet werden?
Für Unternehmen stellt sich diese Frage zum Beispiel, wenn ein neues ERP-System eingeführt, eine bestehende Lösung gewechselt, ein digitaler Lohnprozess aufgebaut oder der Einsatz von Automatisierung, KI und individuellen Softwarelösungen vorbereitet wird. Sie kann ebenso entstehen, wenn bestehende Systeme auf steuerliche Risiken untersucht oder auf eine spätere Betriebsprüfung vorbereitet werden sollen.
Steuerkanzleien können uns projektbezogen hinzuziehen, wenn steuerliche Fragestellungen über den einzelnen Steuerfall hinaus in fachliche Systemlogiken, Datenflüsse oder automatisierte Prozesse hineinreichen.
Systemanbieter und Entwickler unterstützen wir dabei, steuerrechtliche Anforderungen fachlich zu strukturieren und in Regeln, Fallgruppen und steuerliche Testfälle zu übersetzen.
Was diese Projekte miteinander verbindet, ist unser Blick auf das Zusammenspiel von Steuerrecht, Daten, Prozessen und Systemen.
Was bedeutet steuerliche System- und Prozessberatung in der Praxis?
Was diese steuerfachliche Perspektive in einem konkreten Projekt bedeutet, hängt vom jeweiligen System, seinem Einsatzgebiet und der jeweiligen Fragestellung ab.
Je nachdem, an welcher Stelle steuerliche Informationen entstehen und was mit ihnen geschieht, ergeben sich daraus ganz unterschiedliche Aufgaben. Sie reichen vom Systemwechsel und der Prüfung einer Steuerfindungslogik bis zu digitalen Lohnprozessen, Automatisierungen, KI‑Anwendungen und Eigenentwicklungen.
Die folgenden Kurzbeiträge greifen einige dieser Situationen auf und geben einen Einblick in unsere Tätigkeit. Sie zeigen bewusst nur einen Ausschnitt, da steuerlich relevante Fragestellungen in sehr unterschiedlichen Systemen und Prozessen entstehen können.
Welche steuerlichen Risiken entstehen beim Wechsel eines ERP‑Systems?
Bei einer Systemumstellung verändern sich nicht nur die Technik und die Benutzeroberfläche. Steuerkennzeichen, Stammdaten, Mappingregeln und Schnittstellen müssen im neuen System fachlich richtig eingerichtet sein. Zugleich ist sicherzustellen, dass historische Daten vollständig und nachvollziehbar übernommen werden.
Beitrag lesen →
Wo entstehen steuerlich relevante Daten außerhalb der Finanzbuchhaltung?
Oft früher als vermutet. Sie entstehen zum Beispiel in der Warenwirtschaft, der Faktura, im ERP‑System, auf Plattformen, in Lohnsystemen, bei der Zeiterfassung, in Reisekostenlösungen oder in individuell entwickelten Vorsystemen.
Welche Informationen dort erzeugt, ergänzt oder verändert werden und wie sie anschließend in andere Systeme gelangen, kann die spätere steuerliche Verarbeitung maßgeblich beeinflussen.
Beitrag lesen →
Wie lässt sich prüfen, ob eine Steuerfindungslogik im ERP‑System richtig arbeitet?
Ob eine Steuerfindungslogik richtig arbeitet, zeigt sich nicht allein daran, dass sie in einem Standardfall das erwartete Ergebnis liefert.
Geprüft werden muss vielmehr, ob die hinterlegten Regeln, Merkmale und Abhängigkeiten nachvollziehbar zusammenwirken und auch bei unterschiedlichen, zuvor definierten Sachverhalten zur fachlich erwarteten steuerlichen Behandlung führen.
Beitrag lesen →
Welche steuerlichen Testfälle braucht eine KI‑Anwendung?
Bei einer KI‑Anwendung reicht die Prüfung eines erwarteten Ergebnisses allein nicht aus. Ebenso wichtig ist, wie verlässlich die Anwendung mit unterschiedlichen Formulierungen, fehlenden Angaben und mehrdeutigen Sachverhalten umgeht.
Steuerliche Testfälle sollten deshalb neben der fachlichen Richtigkeit auch Grenzfälle, die Stabilität der Ergebnisse und diejenigen Stellen erfassen, an denen eine menschliche Prüfung erforderlich bleibt.
Beitrag lesen →
Wie können Unternehmen Datenanalysen zur Vorbereitung auf Betriebsprüfungen nutzen?
Mit digitalen und quantitativen Analysen lassen sich Auffälligkeiten erkennen, bevor sie im Rahmen einer Außenprüfung zu Fragen führen.
Darauf aufbauend können Unternehmen Prüfroutinen in ihrer eigenen Systemumgebung einrichten und regelmäßig anwenden, um Datenbestände und steuerlich relevante Prozesse frühzeitig zu überprüfen.
Beitrag lesen →
Welche steuerlichen Fragen entstehen in digitalen Lohnprozessen?
Digitale Lohnprozesse beginnen häufig lange vor der eigentlichen Abrechnung. Personalstammdaten, Arbeitszeiten, Reisekosten, Sachbezüge und weitere lohnrelevante Informationen werden oftmals in unterschiedlichen Systemen erfasst, bearbeitet und anschließend an das Lohnabrechnungssystem weitergegeben.
Aus steuerfachlicher Sicht kommt es darauf an, ob diese Informationen vollständig, richtig zugeordnet und nachvollziehbar in die Lohnabrechnung einfließen.
Beitrag lesen →
Wie lässt sich eine Eigenentwicklung steuerfachlich analysieren?
Auch eine individuell entwickelte Anwendung kann steuerliche Relevanz haben, etwa wenn sie Geschäftsvorfälle klassifiziert, Werte ermittelt, Sachverhalte zuordnet oder Daten für weitere steuerliche Prozesse vorbereitet.
Im Mittelpunkt der steuerfachlichen Analyse steht nicht die technische Entwicklung als solche. Geprüft wird vielmehr, welche fachlichen Regeln und Annahmen hinterlegt wurden, auf welchen Informationen die jeweiligen Entscheidungen beruhen und ob definierte Sachverhalte zur erwarteten steuerlichen Behandlung führen.
Beitrag lesen →