Dass ein System in vielen Standardfällen das erwartete Ergebnis liefert, bedeutet noch nicht, dass seine Steuerfindungslogik insgesamt richtig arbeitet.
Aufschlussreich sind häufig gerade die Fälle, in denen mehrere Bedingungen zusammentreffen, eine Ausnahme greift oder ein einzelnes Merkmal die steuerliche Einordnung verändert. Das kann beispielsweise der Wechsel des Lieferlands oder die Unterscheidung zwischen Unternehmer und Privatkunde sein. Solche Zusammenhänge lassen sich durch das zufällige Ausprobieren einiger Buchungen kaum verlässlich beurteilen.
Vom Sollkonzept zum Testfall
Vor der Prüfung muss feststehen, welche fachliche Entscheidung das System in einer bestimmten Konstellation treffen soll und von welchen Voraussetzungen diese Entscheidung abhängt. Aus diesem Sollkonzept können anschließend gezielte Testfälle für Regelfälle, Abweichungen, Grenzfälle und Ausnahmen abgeleitet werden.
Erst der Vergleich zwischen dem fachlich erwarteten und dem tatsächlich erzeugten Ergebnis zeigt, ob die hinterlegten Regeln und Abhängigkeiten richtig zusammenspielen. Dabei kann auch sichtbar werden, ob ein Fehler nur einen Einzelfall betrifft oder auf eine grundlegende Schwäche der eingerichteten Logik zurückzuführen ist.
Die Aussagekraft richtig einordnen
Geprüft werden zuvor festgelegte Funktionen und Fallgruppen aus steuerfachlicher Sicht. Die Aussagekraft der Prüfung beschränkt sich daher auf diesen Umfang und den jeweils geprüften Systemstand. Eine technische Zertifizierung des ERP‑Systems ist damit nicht verbunden.